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Aus Bayern. Für verantwortungsvolle digitale Arbeit.

Charta für verantwortungsvolle Software

Internauticos verpflichtet sich zu sorgfältiger, rechtsbewusster und hochwertiger Softwareentwicklung. Diese Charta beschreibt die Grundsätze, an denen ich meine Arbeit und jede ausgewählte Zusammenarbeit messe.

Recht und Verantwortung

Ich entwickle und liefere im Einklang mit den jeweils anwendbaren Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, den einschlägigen Regelungen des Freistaats Bayern und dem Recht der Europäischen Union. Anforderungen werden für jedes Projekt konkret geprüft, dokumentiert und offen kommuniziert.

Datenschutz und Datenminimierung

Die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz bilden den Rahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Produkte sollen nur notwendige Daten verarbeiten, verständliche Zwecke verfolgen und angemessene Lösch-, Zugriffs- und Schutzkonzepte vorsehen.

Verantwortungsvolle KI

KI-Systeme werden nach dem risikobasierten Ansatz des EU AI Act gestaltet. Transparenz, menschliche Aufsicht, Datenqualität und nachvollziehbare Grenzen gehören zur Umsetzung. KI ersetzt keine verantwortliche menschliche Entscheidung, wenn Rechte oder wesentliche Interessen betroffen sind.

Sicherheit von Anfang an

Security und Privacy by Design sind Teil der Architektur. Dazu gehören sichere Voreinstellungen, geringstmögliche Zugriffsrechte, gepflegte Abhängigkeiten, Verschlüsselung, überprüfbare Änderungen und ein verantwortungsvoller Umgang mit Schwachstellen.

Zugängliche digitale Lösungen

Barrierefreiheit wird früh berücksichtigt. Wo BFSG, BITV 2.0 oder vertragliche Vorgaben gelten, werden sie als konkrete Anforderungen umgesetzt; darüber hinaus dienen etablierte Standards als Qualitätsmaßstab.

Qualität aus Bayern

Internauticos steht für Lösungen aus Bayern: sorgfältig geplant, verständlich gebaut, geprüft und langfristig wartbar. Ich verspreche keine Perfektion, sondern nachvollziehbare Entscheidungen, ehrliche Grenzen und die Bereitschaft, Fehler zügig zu korrigieren.

Rechtliche Bezugspunkte

Maßgeblich ist stets die im konkreten Projekt anwendbare aktuelle Rechtslage. Diese offiziellen Quellen dienen als zentrale Orientierung:

Stand: 3. Oktober 2026